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Erhebung der Querbauwerke

Fließgewässerkontinuum

Darunter versteht man die Vernetzung von Gewässerabschnitten zu Gewässersystemen, in welchen Fisch- bzw. Organismenwanderungen „barrierefrei“ vonstatten gehen können. Unsere heimischen Fischarten sind in Ihren Wanderungen meist stark eingeschränkt. "Migrationshindernisse" unterbrechen die Fließgewässer an vielen Stellen. Die Folgen dieser Situation sind vor allem eine genetische Verarmung der Fischbestände bzw. überhaupt das Verschwinden bestimmter Arten. Besonders nach Katastrophen, z.B. Hochwasserereignissen, ist aufgrund der bestehenden Migrationshindernisse eine natürliche Wiederbesiedlung nur schwer möglich.

Querbauwerke – Unterbrechung des Fließgewässerkontinuums

Querbauwerke können im Zuge von Wasserkraftnutzung, Wasserentnahmen, baulichen Maßnahmen, im Rahmen des Hochwasserschutzes oder der Sohlstabilisierung errichtet werden und ein Hindernis für die Durchgängigkeit des Gewässers hinsichtlich der Wanderungsbewegungen der Fauna darstellen. Ein Querbauwerk wird in der vorliegenden IST-Bestandsanalyse („Screening“-Methode) als signifikante Belastung bewertet (vgl. EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG), wenn es anthropogen entstanden und nicht fischpassierbar ist. Die Passierbarkeit wird über die Absturzhöhe definiert, wobei der Gewässertyp berücksichtigt wird. Neben Querbauwerken, kann das Fließgewässerkontinuum auch durch andere Eingriffe, wie z.B. durch Verrohrungen, unterbrochen werden.
Im Zuge der morphologischen Aufnahmen nach der Screening-Methode wurden seit 2006 nahezu 37.000 Querbauwerke im Feld erhoben und in die Querbauwerksdatenbank aufgenommen beziehungsweise bestehende Bauwerke aktualisiert.
Diese Querelemente wurden entsprechend der Screening-Methode in folgende Typen eingeteilt:

Typ 1 – Wasserkraftwerk
Typ 2 – Querelemente Schutzwasserbau
Typ 3 – Querelemente mit sonstigem Zweck
Typ 4 – Natürliche Abstürze
Typ 5 – Absturzkette

sowie um den
Typ 6 – Verrohrungen
erweitert.

Verrohrungen entsprechen selbstverständlich nicht der Charakteristik der Querelemente, können aber dennoch eine Unterbrechung des Fließgewässerkontinuums darstellen, wenn z.B. die Absturzhöhe zu hoch oder die Wasserlamelle zu gering ist.

Da die Passierbarkeit der Querbauwerke eine unmittelbare Auswirkung auf das Fließgewässerkontinuum hat, gilt natürlich die Kenntnis über diese Migrationshindernisse als vordringlich.
Von den 36.818 Querelementen sind 19.718 fischpassierbar, das entspricht 53,56% der kartierten Kontinuumsunterbrechungen unter Rücksichtnahme auf die Signifikanzkriterien der unterschiedlichen Fischregionen.

Wiederherstellung und Pflege des Fließgewässerkontinuums

Ein wesentliches Ziel der zeitgemäßen Schutzwasserwirtschaft ist unter anderem die Freihaltung bzw. Verbesserung oder Wiederherstellung der Kontinuumsverhältnisse an den steirischen Fließgewässern im Rahmen von schutzwasserwirtschaftlichen Projekten. Entsprechend den jeweiligen Anforderungen werden dabei vor allem drei Maßnahmengruppen umgesetzt:
  • Auflösung von unpassierbaren Stufen im Gewässer
    z.B. Umbau von Sohlschwellen in aufgelöste Blocksteinrampe
  • Anlage von Fischaufstiegshilfen (FAH)
    Unterschiedliche Ausgestaltung bezüglich der Überfallshöhe in den jeweiligen Fischregionen
  • Fisch- bzw. organismenpassierbare Ausgestaltung der Mündungen von Seitenzubringern
    Ermöglichung von Laichwanderungen in die Seitenzubringer

Im Rahmen von Konzeptbesprechungen werden die schutzwasserwirtschaftlichen Projekte gemeinsam mit dem Landesfischereiverband im Hinblick auf ihre fischökologische Wirksamkeit optimiert.
 

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