Förderung - Landschaftswasserbau

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes
    - Wasserrückhalt in der Landschaft (ökomorphologische Verbesserung von Gewässern in landwirtschaftlichen Bereichen)
    - Kleinmaßnahmen (Stabilisierung von Rutschungen, Erosionsschutzmaßnahmen, Wasserrückhalt etc.)
  • Instandsetzung und Räumung von Entwässerungsanlagen
Maßnahmenbezeichnung Fördernehmer
Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes
Wasserrückhalt in der Landschaft Wassergenossenschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften
Kleinmaßnahmen

Wassergenossenschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften,
landwirtschaftliche Einzelbetriebe,
natürliche und juristische Personen

Instandsetzung und Räumung von Entwässerungsanlagen Wassergenossenschaften,
landwirtschaftliche Einzelbetriebe
Maßnahmenbezeichnung Landesförderung
Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes
Wasserrückhalt in der Landschaft 70%
Kleinmaßnahmen  50%
Instandsetzung und Räumung von Entwässerungsanlagen 40%

Die Fördermaßnahmen sollen zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes, dem Wasserrückhalt in der Landschaft und der Erosionsminderung dienen und haben den allgemeinen Zielsetzungen des  Landwirtschaftsförderungsgesetz Steiermark entsprechen.

Die Beratung zur Umsetzung und Förderung von Maßnahmen des Landschaftswasserbaues erfolgt über die Mitarbeiter:innen der Abteilung 14, Referat Schutzwasserwirtschaft, Fachbereich Rutschhangsicherung und Landschaftswasserbau.

Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle eingebracht werden.

Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Referat Schutzwasserwirtschaft
Wartingergasse 43, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2025
E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).