Schutz- und Regulierungsmaßnahmen

"Erhalten geht vor Gestalten."

Sollte der notwendige Hochwasserschutz nicht durch passive oder aktive Maßnahmen des Hochwasserrückhaltes erreicht werden können, ist zu prüfen, ob mit Hochwasserschutzdämmen, die vom Ufer etwas abgesetzt sind, das Auslangen gefunden werden kann. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, verbleiben noch sogenannte "Lineare Regulierungsmaßnahmen". Diese stellen allerdings Eingriffe in das Gewässer als Lebensraum dar. Sie sind daher auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu reduzieren.

Die konstante Lage eines Wasserlaufes, Jahrzehnte hindurch unverändert im selben Bett, ist in der Regel keine natürliche Gegebenheit, sondern ein Werk menschlicher Abwehrkraft.

Einen völlig geraden Fluss gibt es in der Natur nicht. Der Bach folgt seiner Laune, und nicht dem Lineal.

An unseren größeren Flüssen und Bächen haben wir es - abgesehen von wenigen Ausnahmen - nirgends mehr mit dem ursprünglichen Zustand zu tun, sondern meist mit mehr oder weniger vorgezeichneten und mitunter kaum veränderbaren Bett- und Laufgestaltungen.

"Mit dem Wasser" bauen und nicht "gegen das Wasser". Seit Urzeiten ist die Natur ein perfekter Baumeister.