Ländliche Entwicklung

Förderung

Die Abteilung 14, Referat Schutzwasserwirtschaft, Fachbereich Rutschhangsicherung und Landschaftswasserbau fungiert im Rahmen des österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung LE 2014 - 2020 als Einreichstelle für nachfolgende Fördermaßnahmen.

Diese wasserbaulichen Vorhabensarten sind in der „ Sonderrichtlinie LE - Projektförderungen für die ländliche Entwicklung 2014-2020" beschrieben und hinsichtlich der spezifischer Bedingungen zur Teilnahme näher erläutert.

4.3.1 Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur

4.4.1 Nichtproduktive Investitionen - Ökologische Verbesserung von Gewässern in landwirtschaftlich geprägten Regionen

4.4.2 Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen

7.6.4 Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren (nur für die Fördergegenstände):

        3a Erstellung von Gefahrenhinweiskarten (Hangwasserregime, Flächenerosion) und
        darauf aufbauenden Managementplänen inkl. Grundlagenerhebung und Prozessmodellierung

        3b Kleinmaßnahmen zum Flächen- und Muldenrückhalt für Wasser und Sedimente

Nähere Informationen zur Förderungen finden Sie  HIER.

Ökologisch orientierte, wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen

Im Rahmen des österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raums werden Maßnahmen im Bereich ökologisch orientierte, wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen umgesetzt und gefördert:

1. Investitionen, Untersuchungen, Studien und Planungen im öffentlichen Interesse für
  • Erosionsschutzmaßnahmen,
  • Wasserrückhaltemaßnahmen durch kleinräumige Rückhaltebecken,
  • Mulden und abflussverzögernde Geländegestaltungen
Zur Erhöhung des Wasserrückhalts, zur Verbesserung der Abflusssituation im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet oder zur Verminderung schädlicher Bodenerosion;

2. Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Flächen mit Obst- Wein- und Spezialkulturen sowie landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäuden;

3. Investitionen, Untersuchungen, Studien und Planungen im öffentlichen Interesse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts und der ökologischen Funktionsfähigkeit von Kleingewässern, Vorflutern, Uferbereichen und Feuchtflächen einschließlich Einlösung der dazu erforderlichen Grundflächen.

Mit der Neuanlage von Weingärten sind zumeist Geländekorrekturen verbunden, um die sichere maschinelle Bewirtschaftung zu gewährleisten. Da Massenumlagerungen das Hanggleichgewicht verändern, können dadurch Rutschungen ausgelöst werden, zumal meist potenzielle Gleitflächen vorhanden sind. Daher wird voraus die Stabilisierung der Kriechhänge in Form von Tiefendrainagen vorgenommen.

Beispiele für Flächenstabilisierung in Weingärten und Wasserrückhalt:


Weingartenanlage mit Speicherbecken in Oberfahrenbach
Durchörtern der Gesteinsformationen
Durchörtern der Gesteinsformationen
Herstellung der Tiefendrainage mittels Gleitschalung
Herstellung der Tiefendrainage mittels Gleitschalung
Zuschieben der Drängräben mit Geländekorrektur
Zuschieben der Drängräben mit Geländekorrektur
Fertigstellung der Planie und Neuauspflanzung
Fertigstellung der Planie und Neuauspflanzung
Speicherbecken in Bau
Speicherbecken in Bau
Speicherbecken fertiggestellt und Weingarten ausgepflanzt
Speicherbecken fertiggestellt und Weingarten ausgepflanzt
Flächenstabilisierung in Zieregg
Vor dem Ausbau
Vor dem Ausbau
System Tiefendrainagen
System Tiefendrainagen
Geländekorrektur
Geländekorrektur
Nach der Planie
Nach der Planie
Weingartenneuanlage
Weingartenneuanlage