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Wasserbuch

Das öffentliche Register im Bereich der Wasserwirtschaft

Das Wasserbuch ist - ähnlich wie das Grundbuch - ein öffentlich zugängliches Register.
Das Wasserbuch liegt in den jeweiligen  Bezirksverwaltungsbehörden und Exposituren sowie zentral für die Steiermark in der  Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8010 Graz, Wartingergasse 43, zur Einsichtnahme auf.
In diesem öffentlichen Buch finden Sie rechtliche und technische Informationen von wasserrechtlich bewilligten Wassernutzungsanlagen gem. §§ 9, 10, 32 und 32b des WRG 1959 sowie die entsprechend den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) im Zuge von Deponiebewilligungen verliehenen Rechte. Weiters finden sich darin Ausweisungen von Hochwasserabflussgebieten (HQ30), die in den einzelnen Bezirken geltenden Beschränkungen des Gemeingebrauches (§ 8 Abs.4) und Wasserschutz- und Schongebiete (§§ 34, 35 und 37).

Wasserbuchdaten - Abfrage Steirisches Wasserbuch

Suchmaske Wasserbuch
Suchmaske Wasserbuch

Das Wasserbuch dokumentiert immer nur einen auf Wasserrechtsbescheiden beruhenden Rechtszustand. Es ist davon auszugehen, dass Sie darin noch veraltete Strukturen, die nicht mehr dem aktuellen Ist-Zustand entsprechen, finden können. Um mit der neuen Softwaresuche vollständige, aktuelle und richtige Abfrageergebnisse zu erreichen sind noch erhebliche Nachbearbeitungen der Datenbestände erforderlich. An diesen Anpassungen bzw. Aktualisierungen wird derzeit gemeinsam mit den Wasserrechtsbehörden gearbeitet. Dafür bitten wir Sie um Verständnis!

 https://wis.stmk.gv.at/wisonlineext/

Hochwasserabflussgebiete

Informationen zu den vorhandenen Abflussuntersuchungen, die beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung zur Einsichtnahme aufliegen.

Wasserschongebiete

Informationen zu den Wasserschongebieten in der Steiermark.

Gebiete mit gespannten oder artesisch gespannten Grundwasservorkommen

In Gebieten mit gespannten oder artesisch gespannten Grundwasservorkommen gilt für Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in Form von Vertikalkollektoren (Tiefsonden) eine Anzeigepflicht gem. § 114 Wasserrechtsgesetz mit einer Befristung auf 25 Jahre.

 Übersicht über die Gebiete mit gespanntem oder artesisch gespanntem Grundwasservorkommen in der Steiermark

Die Grundwasserkörper finden sich auch im  Kartenportal des Digitalen Atlas unter Gewässer - Wasserinformation

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