Förderung - Gewässerökologie Kommunal

Zur Reduktion bestehender hydromorphologischer Belastungen zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer gemäß der Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Herstellung der Durchgängigkeit
  • Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
  • Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen, Bewusstseinsbildung sowie Gutachten

Eine Finanzierung bzw. Förderung für die Planung und Errichtung von ökologischen Maßnahmen kann im Wesentlichen von Gemeinden und Wasserverbänden beantragt werden.

Der Förderschlüssel beträgt 

  • 60% Bundesförderung
  • 30% Landesförderung

Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die gesetzlichen Vorgaben des
 Umweltförderungsgesetzes und der  Förderungsrichtlinien 2021 - Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber.

Die Wasserwirtschaft des Landes Steiermark ist für das Fördermanagement nach dem Umweltförderungsgesetz (Gewässerökologie Kommunal) zuständig: 

Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Referat Schutzwasserwirtschaft
Wartingergasse 43, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2025
E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at

Darüberhinaus können Informationen über die Antragstellung und Abwicklung bei den jeweiligen  Baubezirksleitungen, Referate Wasser, Umwelt und Baukultur eingeholt werden.

Bundesförderung

Der Antrag kann ausschließlich online über  "Meine Förderung" der KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingebracht werden.

Landesförderung

Der Antrag kann entweder im Zuge der Einreichung der Bundesförderung online über "Meine Förderung" der KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH oder per E-Mail an abteilung14@stmk.gv.at eingebracht werden.

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