Störfallplanung Wasserversorgung
Störfallvorsorge
Betriebliche Störfälle, Notfälle und Krisen (kurz: Störfälle) beschreiben Betriebssituationen, in denen die Trinkwasserversorgung gefährdet oder eingeschränkt ist bzw. Auswirkungen auf die Wasserqualität möglich sind. Störfallplanung - umgesetzt mit Störfallmanagementplänen - soll die Sicherung von Trinkwasser in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge bei außerordentlichen Betriebsbedingungen gewährleisten. Insbesondere soll damit der Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung verhindert werden. Dabei gilt es, die öffentliche Trinkwasserversorgung so lange und so großflächig wie möglich aufrechtzuerhalten. Effiziente Störfallplanung hilft einerseits das Auftreten von Störfällen und die damit verbundenen Auswirkungen nach Möglichkeit zu verhindern bzw. sich andererseits auf das Eintreten von Störfällen sowie auf eine rasche Rückkehr zum Normalbetrieb bestmöglich vorzubereiten.
Leitlinie Störfallplanung Wasserversorgung
Mit der Leitlinie "Störfallplanung Wasserversorgung" unterstützt nun das Land Steiermark die steirischen Wasserversorger im Sinne des Vorsorgegedankens, die Versorgungssicherheit ihrer Wasserversorgungen langfristig zu verbessern. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Universität für Bodenkultur Wien erarbeitet. Die Leitlinie richtet sich an alle Wasserversorger in der Steiermark und kann aufgrund des modularen Aufbaus und der darin enthaltenen Schritt-für-Schritt-Anweisungen für Wasserversorgungen jeder Größe und Struktur angewendet werden. Sie liefert Handlungsanleitungen für die Entwicklung von Maßnahmen im Umgang mit Störfällen und Notfällen sowie Krisen in kleinen bis hin zu großen öffentlichen Wasserversorgungen in der Steiermark. Durch eine steiermarkweite Umsetzung der Leitlinie „Störfallplanung Wasserversorgung" können und sollen die einzelnen Wasserversorger dazu beitragen, die Trinkwasserversorgung der Steiermark ausfallsicherer zu gestalten und damit die Versorgungssicherheit der steirischen Bevölkerung langfristig abzusichern. Download: Leitlinie Störfallplanung Wasserversorgung Steiermark
Förderung
Die Erstellung von Störfallplanungen (Störfallmanagementplänen) für die Trinkwasserversorgung wird im Sinne der Landesförderungsrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 als „Generelle Siedlungswasserwirtschaftliche Planung" geführt. Da das Land Steiermark es als prioritäre Maßnahmen sieht, dass alle Gemeinden in ihrer Verantwortung für die Trinkwasserversorgung eine Störfallplanung erarbeiten, kann für die Landesbeiträge zur Störfallplanung ein erhöhter Förderungsprozentsatz bis zu 80 % der förderungsfähigen Investitionskosten, jedoch max. Euro 8.000,-- pro Gemeinde beantragt werden, sofern diese nicht bei der Förderung von kommunalen Maßnahmen zur Wasserversorgung Berücksichtigung finden.
(Förderung - Generelle Siedlungswasserwirtschaftliche Planungen).
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen in der Abteilung 14, Referat Siedlungswasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Alexander Salamon unter (0316) 877-3120 oder alexander.salamon@stmk.gv.at zur Verfügung.