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Förderung – Regenwasser Zisternen

Eine Landesförderung von Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt.

Die Errichtung einer neuen Regenwasser Zisterne kann ab dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinie mit 01.01.2024 gefördert werden.

Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen.

Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.

Private Förderungswerber können eine Landesförderung nach der Errichtung der Regenwasser Zisterne im gleichem Jahr sowie im Folgejahr über die jeweilige Gemeinde, sofern diese an dem Förderprogramm teilnimmt, beantragen.

Die Landesförderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal € 1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der jeweiligen Gemeinde bekannt zu geben. Eine Förderung von mehreren Zisternen pro Antragssteller ist nicht vorgesehen.

Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Unterfertigung eines Förderungsvertrages entweder über die jeweilige Gemeinde oder direkt an den privaten Förderungswerber bis Ende des jeweiligen Jahres.

Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft 2026 des Landes Steiermark.

Die Speicheranlage (Zisterne) muss mindestens 5 m³ Speichervolumen aufweisen und innerhalb des Maßnahmengebietes zur Senkung von Verbrauchsspitzen in der öffentlichen Trinkwasserversorgung liegen. Dieses Maßnahmengebiet wird mit den Bezirken Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz festgelegt.

Die teilnehmenden Gemeinden bestätigen die Förderungsvoraussetzungen und reichen die Förderungsdaten als Sammelliste gemäß Vorgabe der Abteilung 14 bis Ende Juni bzw. bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres ein.

Erforderliche Angaben für die Förderungsabwicklung:

  • Daten des Förderungswerbers (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung)
  • Bestätigung der Gemeinde (ordnungsgemäße Errichtung, Speichervolumen, Rechnungssumme)

Antragsformular zum Download:
 "Regenwasser Zisternen_Förderwerber_Bestätigung durch die Gemeinden"

 
www.bmltr.gv.at aufrufen!

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