Förderung - Regenwasserbewirtschaftung
- Regenwasserkanäle für Siedlungsbereiche
- Retentionsbecken für Regenwasser aus Siedlungsbereichen
- Regenwasserbehandlungsanlagen
- zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
Eine Förderung für die Errichtung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen kann im wesentlichen von Verbänden, Gemeinden und Genossenschaften beantragt werden.
Die Bundesförderung beträgt 10% bis 40% der förderungsfähigen Investitionskosten und wird für die Gemeinde von der KPC jährlich festgelegt.
Die Landesförderung beträgt 7% bis 12% der förderfähigen Investitionskosten und wird in Abhängigkeit vom Einkommenssteuerindex, welcher jährlich von der KPC ermittelt wird, festgelegt. Zusätzliche Steigerungsbeträge des Landes im Ausmaß von bis zu 10% der förderungsfähigen Investitionskosten können für siedlungswasserwirtschaftliche Maßnahmen im besonderen Landesinteresse gewährt werden.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.
Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.
Hingewiesen wird auf das Regenwasserbewirtschaftungskonzept, das auf Grundlage der Leitlinie „Regenwasserbewirtschaftungskonzept" für die Landesförderung zu erstellen ist.