Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Wasserversorgung

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober 2021 treten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft mit 15. Oktober 2021 in Kraft.

Die neuen Förderungsrichtlinien 2021 des Landes Steiermark, welche sich weiterhin an den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016 des Bundes orientieren, wurden adaptiert, um vor allem der aktuellen Notwendigkeit zur Erhöhung der Reinvestitions- bzw. Sanierungstätigkeiten im Sinne einer verbesserten Funktions- und Werterhaltung Rechnung tragen zu können. Weiters wurden Landesförderungen, welche bisher im Rahmen des Arteser Aktionsprogramms 2.0 gewährt wurden, nun neu in die Landesförderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft Land Steiermark aufgenommen.

Aufgabenverteilung im Rahmen der Förderabwicklung

Die Landesdurchführungsbestimmungen für die Siedlungswasserwirtschaft beschreibt die Aufgabenverteilung zwischen den an der Förderungsabwicklung beteiligten Akteuren - Abteilung 14, Baubezirksleitungen, Förderungswerbern und Planern.

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