Förderung - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer
Förderungen für gewässerökologische Maßnahmen
Landesförderung von Investitionen (einschließlich Nebenkosten) zur Reduktion bestehender hydromorphologischer Belastungen zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer, wie z.B.:
- Herstellung der Durchgängigkeit
- Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau und Schwall
- Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
Gemäß den "Landesförderungsrichtlinien 2021 Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer" sind die Maßnahmen der beiden Sanierungsverordnungen des Landeshauptmannes von Steiermark LGBl. Nr. 21/2012 und LGBl. Nr. 93/2019 von der Förderung ebenso ausgeschlossen, wie nicht vorzeitig errichtete Maßnahmen. Eine vorzeitig errichtete Maßnahme beinhaltet:
- Digitale Einreichung des Bundesförderungsansuchens und des Landesförderungsansuchens samt den erforderlichen Unterlagen einschließlich wasserrechtlichem Bewilligungsbescheid (oder wasserrechtlicher Verhandlungsschrift mit positivem Verhandlungsergebnis) unter abteilung14@stmk.gv.at zwischen 01.07.2021 und 30.06.2024.
- Meldung der Fertigstellung an abteilung14@stmk.gv.at bis 31.12.2025.
- Übermittlung des Funktionsnachweises an abteilung14@stmk.gv.at bis spätestens ein Jahr nach der gemeldeten Fertigstellung.
- Eine Förderung der Investitionen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer in Zusammenhang mit schutzwasserbaulichen Maßnahmen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 - WBFG, BGBl. NR. 148/1985 idgF darf nicht möglich sein oder innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht geplant sein.
Landesförderung:
Landesförderungsrichtlinien 2021 Gewässerökologie für Wettbwerbsteilnehmer - [PDF]
Landesförderungsansuchen Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer - [Excel]
Landesrechnungsnachweis für Akontierungen Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer - [Excel]
Mit Vorlage von Landesrechnungsnachweisen für Akontierungen sind Auszahlungen von Landesmitteln während der Bauzeit möglich. Die Einreichung der Endabrechnung erfolgt mit dem Funktionsnachweis bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), auch für den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid vorliegt.
Ansprechpartner in der Abteilung 14: Dipl.-Ing. Peter Rappold
Tel-Nr.: (0316) 877-4152, Mobil: (0676) 8666-4152, E-Mail: peter.rappold@stmk.gv.at
Bundesförderung
Förderungsintensitäten der Investitionskosten | Land Steiermark (ABT14) | Bund (KPC)* | Gesamt |
Großunternehmen | 5% | 15% | 20% |
Mittlere Unternehmen | 20% | 25% | 45% |
Kleine Unternehmen | 30% | 25% | 55% |
* Die angegebenen Förderungsintensitäten des Bundes werden durch die Inanspruchnahme einer Tarifförderung nach dem Ökostromgesetz nicht gekürzt. Die angegebenen Förderungsintensitäten des Bundes werden durch die Inanspruchnahme einer Investitionsförderung nach dem Ökostromgesetz gekürzt.