Förderung - Einzelanlagen (Pauschal-Kleinabwasserbeseitigungsanlagen - PKAB)

  • Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen und Kanäle) von bis zu 4 zu entsorgenden Wohnobjekten. Landwirtschaftliche Nebengebäude sind in die Summe der zu entsorgenden Objekte nicht einzubeziehen.

Als Förderwerber gelten physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Einzelanlagen für den eigenen Bedarf errichten.

Die Bundesförderung wird bis 50 EW als Pauschalförderung abgewickelt und beträgt in Abhänigkeit zur Landesförderung maximal € 1.400,-. Bei Kläranlagen über 50 EW beträgt die Förderung 30% der förderfähigen Investitionskosten.

Nähere Informationen finden Sie  hier.

Die Landesförderung wird bis 50 EW als Pauschalförderung im Ausmaß von € 1.400,- abgewickelt. Bei Kläranlagen über 50 EW sowie für Einzelanlagen in Extremlagen wird bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten gewährt.

Nähere Informationen finden Sie  hier.

Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.

Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.

Hingewiesen wird, daß eine Förderung von Einzelanlagen u.a. nur dann möglich ist, wenn ein Anschluß an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

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