Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober 2021 treten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft mit 15. Oktober 2021 in Kraft.
Die neuen Förderungsrichtlinien 2021 des Landes Steiermark, welche sich weiterhin an den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016 des Bundes orientieren, wurden adaptiert, um vor allem der aktuellen Notwendigkeit zur Erhöhung der Reinvestitions- bzw. Sanierungstätigkeiten im Sinne einer verbesserten Funktions- und Werterhaltung Rechnung tragen zu können. Weiters wurden Landesförderungen, welche bisher im Rahmen des Arteser Aktionsprogramms 2.0 gewährt wurden, nun neu in die Landesförderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft Land Steiermark aufgenommen.
Förderungsrichtlinien "Abwasserentsorgung"
NEU ab 15.10.2021
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2021
mit den dazugehörigenDurchführungsbestimmungen
ALT:
Landesfördersätze für Gemeinden
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2023
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2022
Landesfördersätze für Gemeinden ab 15.10.2021
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2020
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2019
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2018
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2017
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2016
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.07.2016
Aufgabenverteilung im Rahmen der Förderungsabwicklung
Die Landesdurchführungsbestimmungen für die Siedlungswasserwirtschaft beschreibt die Aufgabenverteilung zwischen den an der Förderungsabwicklung beteiligten Akteuren - Abteilung 14, Baubezirksleitungen, Förderungswerbern und Planern.
Download: Landesdurchführungsbestimmungen für die Siedlungswasserwirtschaft - LSW 2019