Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer (BGBI.II NR. 99/2010)
Ziel der Verordnung ist die Beurteilung der ökologischen Qualität von Oberflächengewässern mittels festgelegter Werte für gemäß § 30a Abs. 1 WRG 1959 zu erreichende Zielzustände sowie für die im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot maßgeblichen Zustände für Typen von Oberflächengewässern.
In der Verordnung werden Werte für die biologischen, hydromorphologischen und allgemein physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten für den sehr guten, guten, mäßigen, unbefriedigenden und schlechten ökologischen Zustand festgelegt. Die Festlegungen erfolgen typspezifisch, d.h. gesondert für Fließgewässertypen und Seentypen, die sich durch naturräumliche und biotische Faktoren zum Teil erheblich voneinander unterscheiden.
Weiters enthält die Verordnung Festlegungen über den Umgang mit den Qualitätszielen im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren sowie darüber, welche Qualitätskomponenten bei welcher Art von Belastungen bzw. Einwirkungen zur Beurteilung des ökologischen Zustandes heranzuziehen sind.
QZV_Ökologie_Oberflächengewässer
QZV_Ökologie_Oberflächengewässer_Anlagen
QZV_Ökologie_Oberflächengewässer_Erläuternde Bemerkungen