Variantenuntersuchungen
über Wasserversorgungsanlagen
Zur Erlangung einer Förderung gemäß Umweltförderungsgesetz (UFG 1993) sind Wasserversorgungsanlagen nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu errichten und zu betreiben. Wenn nun mehrere Möglichkeiten der Wasserversorgung bestehen und sich nicht eindeutig eine nach den zuvor genannten Grundsätzen optimale Variante ergibt, ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen.
Beim Vergleich der möglichen Varianten ist von einheitlichen Annahmen auszugehen und unter Abwägung von ökologischen, volks- und betriebswirtschaftlichen Aspekten die günstigste Lösung aufzuzeigen und zu begründen.
Die Variantenuntersuchung kann entfallen, wenn begründet dargestellt wird, dass ganz offensichtlich keine sinnvollen Alternativen zum eingereichten Projekt vorhanden sind.
Für die Variantenuntersuchung über Wasserversorgungsanlagen liegen keine standardisierten Kostenansätze vor. Die Durchführung der Variantenuntersuchung, wie z.B. die Berechnung der volks- und betriebswirtschaftlichen günstigsten Variante, erfolgt analog den vorhandenen Werkzeugen für Abwasserentsogungsanlagen. Die Kostenansätze sind z.B. von vergleichbaren Bauvorhaben, aus Ausschreibungsergebnissen usw. heranzuziehen.
Das Programm umfasst folgende Teile:



Letzte Aktualisierung dieser Seite bzw. des Merkblattes am 22. Juni 2005