Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025 treten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft mit 01. Jänner 2026 in Kraft.
Die neuen Förderungsrichtlinien 2026 des Landes Steiermark, welche sich weiterhin an den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022 des Bundes orientieren, wurden an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Die Aktualisierungen betreffen die Berücksichtigung der Änderung der Bundesförderungsrichtlinien von 2024, die Anpassung (Wertsicherung) der zumutbaren Gebühren, eine Adaptierung der Förderungshöhe sowie angepasste Fristen für Lenkungsmaßnahmen für eine gesicherte Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Förderungsrichtlinien "Wasserversorgung"
Neu ab 01.01.2026:
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2026
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
ALT:
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2024
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2021
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Land - Wasserversorgung 2016
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Land - Wasserversorgung 2011
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
Landesfördersätze für Gemeinden
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2026
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2025
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2024
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2023
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2022
Landesfördersätze für Gemeinden ab 15.10.2021
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2020
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2019
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2018
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2017
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2016
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.07.2016

