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Förderung - Anschlussleitungen

von physischen oder juristischen Personen

  • Trinkwasseranschlussleitungen an das öffentliche Netz durch physische oder juristische (nur Bund) Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für den eigenen Bedarf errichtet werden.

Als Förderungswerber gelten physische und juristische (nur Bund) Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Trinkwasseranschlussleitungen für den eigenen Bedarf errichten.

Die Bundesförderung beträgt 10 -25% der förderfähigen Investitionskosten und wird für die Gemeinde von der KPC jährlich fesgelegt.

Nähere Informationen finden Sie  hier.

Die Landesförderung beträgt 20% der förderfähigen Investitionskosten.
Der zumutbare Eigenanteil des Förderwerbers beträgt zumindest € 3.500,- ohne USt. pro Objekt. Der für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage zu entrichtende Anschlussbeitrag kann zur Verminderung des zumutbaren Eigenanteiles herangezogen werden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.

Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.

Hingewiesen wird, dass eine Förderung u.a. nur dann möglich ist, wenn ein Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich sinnvoll ist und eine Anschlussleitung von zumindest 100 lfm zur Errichtung vorgesehen ist. Die Zustimmung der Gemeinde ist erforderlich.  

 

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