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Förderung - Einzelanlagen (Pauschal-Einzelwasserversorgungsanlagen - PEWV)

  • Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung von bis zu 4 zu versorgenden Objekten, wenn keine Möglichkeit zum Anschluß an eine öffentliche Wasserversorgung besteht.   

Als Förderungswerber gelten physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung  Einzelwasserversorgungsanlagen für den eigenen Bedarf errichten.  

Die Bundesförderung wird als Pauschalförderung abgewickelt und beträgt maximal die Höhe der Landesförderung. Die Bundesförderung beträgt € 2.700,- für die Wassererschließung inkl. Drucksteigerung; € 1.500,- für die Wassererschließung mittels Quellen; € 600,- für die Wasseraufbereitung sowie € 150,- pro m³ Wasserspeicher sowie € 10,-- pro lfm Wasserleitung bei einer Länge pber 600 lfm.

Nähere Informationen dazu und das Formular Ansuchen finden Sie  hier.

Die Landesförderung wird als Pauschalförderung gemäß den Pauschalen der Bundesförderung abgewickelt und beträgt maximal die Höhe der Bundesförderung. Der zumutbare Eigenanteil des Förderungswerbers beträgt zumindest € 3.500,- ohne USt. pro Objekt ausgenommen Nebengebäude.

Nähere Informationen dazu und das Formular finden Sie  hier.

Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.

Die Förderungsansuchen (Bund und Land) sind mit den erforderlichen Unterlagen (Technischer Bericht, Pläne, Bescheide, Variantenuntersuchung) vor Baubeginn bei der zuständigen Baubezirksleitung einzureichen. 

Hingewiesen wird, dass eine Förderung von Einzelanlagen u.a. nur dann möglich ist, wenn ein Anschluß an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

 

INFOBOX

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  • FÖ-Richtlinien LAND
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