1 Jahr Verwaltungsgerichte ‑ Fallbeispiele und Judikatur im Wasserrecht
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Schönaugasse 7
8010 Graz
Ansprechperson: Mag. Pia Frühwirt
Tel: 0316 / 81 18 02-28
Fax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at
für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift (zuzügl. 10% MwSt.) : €176
ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift (zuzügl. 10% MwSt.) : €110
Ziel
Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 ein neues Rechtsschutzmodell in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingeführt.
Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Unabhängigen Verwaltungssenate wurden von Bundes- sowie Landesverwaltungsgerichten abgelöst, für welche ein eigenes Verfahrensrecht gilt.
Somit steht auch gegen im Wasserrechtsverfahren erlassene Bescheide der Verwaltungsbehörden nunmehr als Rechtsmittel die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu.
Diese Gerichte entscheiden in der Sache mit Erkenntnis, das bei Verfassungs- oder Verwaltungs-gerichtshof angefochten werden kann.
Im Rahmen dieses Seminares wollen wir nun den Verfahrensablauf, aber auch erste Judikatur und Fallbeispiele im Wasserrecht präsentieren sowie mögliche Tätigkeitsbereiche für ZT diskutieren.
Zielgruppe
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Rechtsanwälte, MitarbeiterInnen des Landes Steiermark und der Wildbach- und Lawinenverbauung, MitarbeiterInnen von Gemeinden, Gerichten, Verbänden und Genossenschaften sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 und Abteilung 14 geregelt.