Grenze und Grundverkehr am öffentlichen Wassergut in der Steiermark
Schönaugasse 7
8010 Graz
Schönaugasse 7
8010 Graz
Ansprechperson: Mag. Pia Frühwirt
Tel: 0316 / 811802-28
Fax: 0316 / 811802-5
E-Mail: pia.fruehwirt@arching.at
für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift (exkl. 10 % MWSt.): €176
ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift (exkl. 10 % MWSt.): €110
Ziel / Zielgruppe
Öffentliches Wassergut bedeutet das flächenmäßige Grundeigentum wasserführender und verlassener Bette öffentlicher Gewässer. Hiezu zählen neben der von der Wasserwelle überflutenden Grundfläche auch Böschungsflächen, Bepflanzungsund, Auwaldstreifen, Begehungs- und Befahrungszonen sowie Hochwasserabflussgebiete.
Um die Fließgewässer vor unerwünschten Zugriffen zu bewahren, ist eine klare Abgrenzung und Vermessung eine der wesentlichen Aufgaben des Verwalters des öffentlichen Wassergutes.
In der Praxis kommt es jedoch oft vor, dass im Vorfeld von Baumaßnahmen in Gewässernähe (wie Errichtung von Hochwasserschutzanlagen) keine Grundeinlöse erfolgt, bevor gebaut wird und sich die Grenzen eines Baches nach dem Bau nicht mehr feststellen lassen.
Im Rahmen dieses Seminares sollen daher der idealtypische Projekt- und Verfahrensablauf anhand von Fallbeispielen dargestellt werden, um eigentumsrechtliche Konflikte in der Praxis hintanzuhalten.
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen des Landes Steiermark, und der Wildbach- und Lawinenverbauung, MitarbeiterInnen von Gemeinden, Gerichten, Verbänden und Genossenschaften sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar
zu besuchen.
Einladung zum Seminar