Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025 treten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft mit 01. Jänner 2026 in Kraft.
Die neuen Förderungsrichtlinien 2026 des Landes Steiermark, welche sich weiterhin an den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022 des Bundes orientieren, wurden an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Die Aktualisierungen betreffen die Berücksichtigung der Änderung der Bundesförderungsrichtlinien von 2024, die Anpassung (Wertsicherung) der zumutbaren Gebühren, eine Adaptierung der Förderungshöhe sowie angepasste Fristen für Lenkungsmaßnahmen für eine gesicherte Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Förderungsrichtlinien "Abwasserentsorgung"
NEU ab 01.01.2026
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2026
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
ALT:
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2024
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2021
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung - Land Steiermark 2016 mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung - Land Steiermark 2011
mit den dazugehörigen
Durchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung - Land Steiermark 2006
mit den dazugehörigen
Erläuterungen
Landesfördersätze für Gemeinden
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2026
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2025
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2024
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2023
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2022
Landesfördersätze für Gemeinden ab 15.10.2021
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2020
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2019
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2018
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2017
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2016
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.07.2016
Aufgabenverteilung im Rahmen der Förderungsabwicklung
Die Landesdurchführungsbestimmungen für die Siedlungswasserwirtschaft beschreibt die Aufgabenverteilung zwischen den an der Förderungsabwicklung beteiligten Akteuren - Abteilung 14, Baubezirksleitungen, Förderungswerbern und Planern.
Download:
Landesdurchführungsbestimmungen für die Siedlungswasserwirtschaft - LSW 2019

