Erneuerbare Energien im Brennpunkt des Wasser- und Privatrechts
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Marc-Aurel-Straße 5
1010 Wien
Ansprechperson: Martin Waschak
Tel: +43-1-535 57 20-75
Fax: +43-1-532 07 47
E-Mail: waschak@oewav.at
Web: http://www.oewav.at/
Nichtmitglieder: (zzgl. 20 % USt.): €380
StudentInnentarif (bis max. 27 Jahre, Inskriptionsbestätigung),gilt nicht für WerkstudentInnen: (zzgl. 20 % USt.): €25
Seminarinhalt:
Bis 2020 20 % Anteil an erneuerbaren Energien als Ziel in der EU: Dabei rücken auch in Österreich,
das bereits über einen sehr hohen Anteil an Energie aus Wasserkraft verfügt, weitere neue (Klein-) Wasserkraftwerke verstärkt ins Blickfeld (Block I). Der neue Kriterienkatalog versucht dafür Leitlinien zu geben, die ihrerseits im Grundsatz und in der Anwendung diskussionsbedürftig sind. Unter welchen Voraussetzungen kann auch für private Kleinwasserkraftwerke enteignet werden? Welche speziellen Entschädigungsregelungen hält das WRG bereit? Der zweite Tagungsblock ist den bisher kaum näher erörterten rechtlichen Rahmenbedingungen der Geothermie und der Fernwärme und -kälte gewidmet. Die dafür erforderlichen Lieferungsrechte bedingen auch rechtliche Herausforderungen in Theorie und Praxis.