Die EU-Hochwasserrichtlinie –
Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos in Österreich
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Marc-Aurel-Straße 5
1010 Wien
Ansprechperson: Frau Irene Peyerl
Tel: +43-1-5355720-88
Fax: +43-1-5320747
E-Mail: peyerl@oewav.a
Web: http://www.oewav.at/
Leitung: DI Dr. Heinz Stiefelmeyer, Lebensministerium
Seminarinhalt:
Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) wurde vom Europäischen Parlament am 23. Oktober 2007 angenommen und trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion Wasser ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Ziel der Richtlinie ist es, durch ein Bündel von Maßnahmen die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen. In einem ersten Umsetzungsschritt sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die am stärksten gefährdeten Einzugsgebiete zu ermitteln und in der Folge für diese Gebiete Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie als dritten Schritt Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen.
Die erste Planungsphase im Rahmen der Umsetzung betrifft die „vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos" gemäß Art. 4 und 5 der Richtlinie, welche bis spätestens 22. Dezember 2011 abzuschließen ist und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind (Art. 10).
Das BMLFUW informiert im Rahmen dieser Veranstaltung über die Methodik und stellt die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos vor.
Zielgruppe:
Behörden, PlanerInnen, Hochwasserverbände, Feuerwehrverbände, Bezirkshauptmannschaften,
Kommunen, Industriebetriebe, Ausrüsterfirmen, Universitäten
Anmeldung: Erst nach dem 1. September möglich!