131. KlärfacharbeiterInnenprüfung
Kläranlage des AWV Schwechat
Kläranlage des AWV Schwechat
Marc-Aurel-Straße 5
A-1010 Wien
Tel: +43-1-535 57 20
Fax: +43-1-535 40 64
Voraussetzung für die Teilnahme
Voraussetzung für die Anmeldung zur Klärfacharbeiterprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der praktischen Tätigkeit auf einer Lehrkläranlage, des Klärwärter-Grundkurses, des Maschinentechnischen Kurses, des Laborpraktikums für Klärwärter und des Klärwärter-Fortbildungskurses (Kopie aller Zeugnisse sind der Anmeldung beizulegen).
Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit auf einer in Betrieb befindlichen biologischen Abwasserreinigungsanlage. Der Lehrabschluss in einem einschlägigen Lehrberuf gemäß ÖWAVRegelblatt 15. Der Klärfacharbeiter wird im Ausmaß von max. einem Jahr angerechnet.