Berichtspflichten für Kläranlagenbetreiber
nach Emissionsregister Oberflächenwasserkörper Dateneingabe und Erfahrungen aus der Praxis
Burggasse 13
8010 Graz
Marc-Aurel-Straße 5
1010 Wien
Ansprechperson: Martin Waschak
Tel: +43 (1) 535 57 20
Fax: +43 (1) 532 07 47
E-Mail: waschak@oewav.at
Web: http://www.oewav.at/
Nichtmitglieder:– (+ 20 % USt.): €250
Seminarinhalt:
Aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben sind die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verpflichtet, Daten betreffend die Belastungen der Umwelt durch Emissionen von Stoffen aus Punkt- und Flächenquellen in elektronischen Registern zu sammeln, aufzubewahren und zu aktualisieren. Die derart gesammelten Daten sollen der Erarbeitung und Umsetzung von Programmen zur Verminderung der Umweltverschmutzung aus derartigen Quellen sowie der Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher oder nationaler Berichtspflichten dienen.
In Österreich erfolgte die nationale Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen ua. im Weg der Emissionsregisterverordnung EmRegV-OW. In dieser Verordnung werden Art und Umfang der in das EmReg aufzunehmenden Daten festgelegt, einschließlich der ihrer Ermittlung und Bewertung dienenden Methodenvorschriften sowie der Häufigkeit der Datenerhebung. Weiters enthält die Verordnung Festlegungen zu den von den Registerpflichtigen (Wasserberechtigten oder Anlagenbetreibern) bereitzustellenden Daten und zu den im jährlichen Datenliefer- und bearbeitungszyklus einzuhaltenden Terminen und Fristen.
Das Seminar soll einerseits über die Anforderungen an die Registerpflichtigen in Hinblick auf Berichts-, Melde- und Messverpflichtungen informieren. Anderseits werden Erfahrungen aus der Praxis sowohl von Seiten der Behörde als auch aus Sicht eines Berichtspflichtigen mit der bereits am 1. Februar 2009 in Kraft getretenen Emissionsregisterverordnung aufgezeigt.
Zielgruppe:
Kommunale und private Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, Planer,
Behördenvertreter, Sachverständige, Universitäten.