Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)
Mit der Wasserrechtsgesetznovelle vom 22.12.2003 wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Damit begann der Zeitplan zur Erreichung der Zielzustände für alle Grundwässer und Oberflächengewässer wirksam zu werden. Da bis 2015 die Zielerreichung aus technischen und finanziellen Gründen nicht realisiert werden kann, wurden im NGP zunächst für ein prioritäres Gewässernetz Teilschritte zur Erreichung der Umweltziele definiert.
In weiterer Folge ist im Abstand von 6 Jahren eine Überprüfung und Aktualisierung des NGP durchzuführen.
Die 2007 aktualisierte Ist-Bestandsanalyse bildete die Basis für den Entwurf des ersten NGP. Aufgabe der Länder war es, diesen Entwurf bis Ende 2008 zu prüfen, mit aktuellen Daten zu ergänzen, sowie ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung der Umweltziele auszuarbeiten. Danach wurde der Entwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes mit dem Maßnahmenprogramm zur öffentlichen Einsicht sechs Monate auflgelegt. Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens hatte die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Mit 30. März 2010 wurde der NGP mit dem begleitenden Maßnahmenprogramm vom Bundesminister verordnet. Ab sofort sind die im Maßnahmenprogramm festgelegten Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele umzusetzen.
Umweltziele
Entsprechend den Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sollen sämtliche Oberflächenwasserkörper bis 2015 den guten chemischen sowie guten ökologischen Zustand aufweisen. Eine generelle Zielerreichung für alle Fließgewässer bis zum Jahr 2015 ist - wie bereits einleitend erwähnt - nicht durchführbar. Es wurde daher eine Vorgangsweise zur stufenweisen Zielerreichung entwickelt, die entsprechend dem Bundesentwurf „prioritär zu sanierende Gewässer" eine Sanierung bis 2015/2021 vorsieht. Für alle übrigen Gewässer wird grundsätzlich eine um eine Berichtsperiode versetzte Zielerreichung bis 2021/2027 angestrebt.
Zustand von Oberflächenwasserkörpern (Stand 2009)
Der Zustand eines Oberflächenwasserkörpers bildet eine Zusammenschau der Detailergebnisse für die Festlegung des ökologischen und des chemischen Zustandes, wobei das jeweils schlechtere Ergebnis für die Gesamtbewertung ausschlaggebend ist.
Bei der Bewertung des chemischen Zustandes werden jene Schadstoffe berücksichtigt, deren Grenzwertfestlegung durch die europäische Kommission erfolgt. Der ökologische Zustand wird durch biologische, chemisch - physikalische und hydromorphologische Qualitätskomponenten sowie durch jene Schadstoffparameter beschrieben, für welche die Festlegung von Umweltqualitätsnormen, dem jeweiligen Mitgliedsstaat übertragen wurde.
Auf Basis von Detailparametern der Qualitätskomponenten des ökologischen Zustandes kann auf die Art der Belastung rückgeschlossen werden, es ergeben sich Detailinformationen über stoffliche Einträge in Oberflächenwasserkörper bzw. über bestehende hydromorphologische Belastungen.
Das Berichtsgewässernetz ist jenes Gewässernetz, über welches Berichte mit verschiedenen Messdaten an die Europäische Kommission abgeliefert werden müssen. Es umfasst in der Steiermark eine Gesamtlänge von rund 6.420 km und ist in 1.488 Detailwasserkörper unterteilt. Lediglich 526 Oberflächenwasserkörper (OWK) mit einer Gesamtlänge von ca. 2.070 km (32 %) weisen einen sehr guten bzw. guten Zustand auf und haben damit den geforderten Zielzustand erreicht. Der überwiegende Anteil (68 %) der Fließgewässer (941 OWK bzw. rund 4.280 km) entspricht auf Basis der aktuellen Auswertungen nicht dem geforderten Zielzustand. (Stand 2009)
An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass die Festlegung von Zustandsklassen für einen Oberflächenwasserkörper nicht nur durch Messergebnisse möglich ist, sondern auch nach bestimmten Regelungen durchgeführte Abschätzungen von Belastungsszenarien die Zuweisung zu einer Zustandklasse - allerdings nur mit geringer Sicherheit - möglich machen. Wenn für einen Oberflächenwasserkörper Messdaten zur Verfügung stehen, die über eine rahmenrichtlinienkonforme Methode ermittelt worden sind, kann eine Zustandsausweisung mit hoher oder sehr hoher Sicherheit erfolgen.
Für jene 941 Oberflächenwasserkörper, die den Zielzustand noch nicht erreicht haben, gilt, dass ein wesentlicher Teil eine Zustandsausweisung mit geringer Sicherheit aufweist, was bedeutet, dass erst nach Durchführung entsprechender Messungen endgültig feststeht, ob eine Verfehlung des Zielzustandes gegeben ist. Es ist jedenfalls anzunehmen, dass nach Vorliegen der Messergebnisse aus dem Monitoring auch für einen Teil dieser Oberflächenwasserkörper feststeht, dass der Zielzustand bereits erreicht ist.
Teilkomponente chemischer Zustand: Für diese Teilkomponente konnte das Ziel bereits erreicht werden, die bezughabenden Messergebnisse brachten für alle Parameter die Einhaltung der derzeit gültigen Umweltqualitätsnormen. Der gute chemische Zustand ist also für alle Oberflächenwasserkörper gegeben.
Teilkomponente ökologischer Zustand: Dafür wurden folgende Teilbereiche gesondert bewertet:
Hinsichtlich der spezifischen synthetischen und nicht synthetischen Schadstoffe werden in der Steiermark bei sieben Oberflächenwasserkörpern die Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten.
Für den Teilbereich stoffliche Einträge - hier sind Einträge von Kohlenstoff und Nährstoffen, sowie die Beeinflussung des Sauerstoff- und Temperaturregimes, Versalzung und Versauerung von Oberflächenwasserkörpern subsummiert - zeigen vor allem Oberflächenwasserkörper in der Südoststeiermark deutliche Belastungen. Insgesamt haben 157 Oberflächenwasserkörper in der Steiermark den Zielzustand nicht erreicht, vier Oberflächenwasserkörpern mussten mit unbefriedigendem Zustand ausgewiesen werden.
Für den Teilbereich hydromorphologische Belastungen ist in der Steiermark die Bewertung am schlechtesten ausgefallen. Die Regulierungsmaßnahmen in der Vergangenheit, die Errichtung zahlreicher nicht passierbarer Querbauwerke als flussbauliche Maßnahme aber auch die energetische Nutzung der steirischen Flüsse mit zum Teil langen Staubereichen und nicht ausreichend dotierten Restwasserstrecken beeinträchtigen die Organismengemeinschaften in unseren Fließgewässer nicht selten stark.
Die Auswertung dieses Teilbereiches zeigte folgendes Ergebnis: bezogen auf die Gesamtlänge des Berichtsgewässernetzes haben nur rund 37 % (2.300 km) den Zielzustand erreicht. Der überwiegende Anteil der Fließgewässer nämlich 53 % (3.370 km) weist einen mäßigen Zustand auf. Für rund 10 % (670 km) der Fließgewässer musste sogar ein unbefriedigender oder schlechter Zustand ausgewiesen werden. (Stand 2009)
Erheblich veränderte Wasserkörper (heaviliy modified waterbodies - HMWB )
Bei einigen Oberflächenwasserkörpern musste teilweise auf Basis von Messungen und teilweise auf Basis von Abschätzungen der Belastungssituation festgestellt werden, dass für den Teilbereich Hydromorphologie die Erreichung des Zielzustandes nur dann möglich wird, wenn Maßnahmen gesetzt werden, die signifikant negative Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf bestimmte Nutzungen (Stromerzeugung, Trinkwasserversorgung, Hochwasserschutz, Siedlungstätigkeit, Schifffahrt, Be-/Entwässerung) haben würden und in diesen Fällen Alternativen zur Zielerreichung, die bessere Umweltoptionen darstellen, technisch nicht machbar sind bzw. unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würden.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit den betroffenen Oberflächenwasserkörper als erheblich veränderten Wasserkörper (heavily modified waterbody - HMWB) auszuweisen. Als Zielzustand wird ein abgemindertes Ziel - das gute ökologische Potential - definiert. Unter Anwendung dieser Kriterien werden derzeit bezogen auf die Gewässerlänge des Berichtsgewässernetzes ca. 7 % der Fließgewässer (450 km) als erheblich verändert ausgewiesen, wobei der überwiegende Teil größere und große Flüsse sind. Für 19 % der Fließgewässer sind zur Festlegung noch Messdaten erforderlich, sie werden derzeit als Kandidaten für die Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft. 75 % aller Fließgewässer sind jedenfalls nicht erheblich verändert.
Maßnahmen zur Reduktion stofflicher und physikalischer Belastungen
Überschreitungen von chemischen Umweltqualitätsnormen sind derzeit an der Pöls und am Vordernbergerbach festzustellen. Die Pöls weist bedingt durch die Zellstofferzeugung Überschreitungen beim Summenparameter AOX auf. Zur Erreichung des Zielzustandes sind spezielle, auf die Situation zugeschnittene Maßnahmen erforderlich, welche im Zuge einer Machbarkeitsstudie festzulegen sein werden. Am Vordernbergerbach wird das Qualitätsziel beim Parameter Zink nicht erfüllt. Als Ursache dafür ist der Hüttenstandort Donawitz anzunehmen. Zur Reduktion der bestehenden Umweltbelastung wurde bereits ein Projekt der Voestalpine Donawitz wasserrechtlich bewilligt, welches bis 2015 umgesetzt wird. Damit sollte die Zielerreichung beim Parameter Zink bis 2015 gewährleistet werden können.
Nährstoffeinträge führen vor allem im Bereich der südoststeirischen Fließgewässer zu erhöhten Belastungen. Dies dürfte aus einer Kombination von Punktquellen und diffusen Belastungen aus der Landwirtschaft in Zusammenhang mit den relativ schwach wasserführenden Vorflutern in diesen Gebieten resultieren. Da die Daten zum Teil nicht methodenkonform erhoben wurden, ist als erster Schritt der Maßnahmenumsetzung die Einrichtung eines methodisch adäquaten Monitorings vorgesehen. Auf Basis der Ergebnisse dieses Messprogrammes können in weiterer Folge zielgerichtet Maßnahmenprogramme ausgearbeitet werden. Somit erscheint eine Zielerreichung frühestens 2021 bzw. 2027 als realistisch.
Im Bezug auf den flächenhaften Eintrag aus der Landwirtschaft wird erwartet, dass sich durch die freiwilligen Maßnahmen im Grundwasserbereich (ÖPUL, Landwirtschaftliche Umweltberatung, Güllemanagement) auch Synergieeffekte für die Oberflächengewässer ergeben werden. Die Belastungssituation der Oberflächengewässer wird sich dadurch sukzessive verbessern. Eine gesicherte Aussage, ob mit diesen Maßnahmen alleine der Zielzustand erreicht werden kann, kann jedoch derzeit nicht getroffen werden.
Maßnahmen zur Beseitigung hydromorphologischer Belastungen
Aufgrund der geschilderten Belastungssituation ist eine generelle Zielerreichung bis 2015 sowohl technisch als auch finanziell nicht möglich. Es wurde daher in Abstimmung mit dem Bund der Schwerpunkt der Sanierung auf die Lebensräume bedeutender Mittelstreckenwanderer (Nase, Barbe, Huchen) gelegt. Zusätzlich wurde ein Stufenplan zur Erreichung der Ziele festgelegt.
Die prioritär zu sanierenden Gewässerabschnitte entsprechen im Wesentlichen den Fließgewässern mit Einzugsgebieten > 500 km2 (Mur, Mürz, Kainach, Sulm, Enns, Salza, Raab, Feistritz und Lafnitz). Innerhalb dieser Gebietskulisse wird in Bezug auf die hydromorphologischen Belastungen folgender Zeitplan für die Erreichung der Umweltziele angestrebt:
Maßnahmen bis 2015
- Herstellung der Durchgängigkeit
- Teilanpassung der Restwasserdotation zur Gewährleistung der Durchgängigkeit
- Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen schutzwasserwirtschaftlicher Projekte
- Monitoring und Studien zur Abklärung weiterer Maßnahmen
Maßnahmen zur Herstellung des Zielzustandes bis 2021
- Anpassung der Restwassermengen
- Anbindung von Nebengewässern und Zubringern
- Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Stauräume
- Strukturierungsmaßnahmen
Ausnahmen von diesem zeitlichen Rahmen sind für jene Bereiche zu berücksichtigen, in denen aufgrund schwieriger örtlicher Bedingungen mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen in der Maßnahmenplanung und -umsetzung zu rechnen ist. Dies betrifft in erster Linie die großen Talsperren an der Mur (Bodendorf, St. Georgen) und an der Enns (Altenmarkt, Krippau, Landl). Für diese Anlagen sind vorerst Machbarkeitsstudien zur Errichtung von Fischaufstiegshilfen vorgesehen.
Im zweiten Schritt der stufenweisen Zielerreichung werden jene Gewässer mit einem Einzugsgebiet > 100 km² berücksichtigt, die nicht zu den Prioritätsgewässern zu zählen sind. Die Abfolge der Maßnahmen entspricht hier jener des prioritären Raumes, zeitlich jeweils um eine Planungsperiode verschoben, so dass für 2021 die Durchgängigkeit inklusive Restwasserstrecken und für 2027 die Erreichung der Umweltziele angestrebt wird.
Für Gewässer mit einem Einzugsgebiet von 10 - 100 km² wird generell eine Zielereichung bis 2027 angenommen. Bedingt durch Synergieeffekte laufender schutzwasserwirtschaftlicher Aktivitäten sowie aufgrund der Tatsache, dass von der Umsetzung der Maßnahmen im prioritären Raum (Anbindung Zubringer, Kompensation von Stauhaltungen) bereits zahlreiche der kleineren Gewässer mit betroffen sind, ist hier aber in vielen Fällen von einer Zielerreichung vor diesem Zeitpunkt auszugehen.
Erhaltung von sehr guten sowie besonders schützenswerten Gewässerstrecken
Die Ist-Bestandsanalyse hat ergeben, dass es in der Steiermark nur mehr wenige Oberflächenwasserkörper gibt, die sowohl einen sehr guten ökologischen wie auch einen sehr guten chemischen Zustand aufweisen. 268 der insgesamt 1.488 Wasserkörper entsprechen derzeit den Kriterien für den sehr guten Zustand. Dies sind 14 % (947 km) der Gesamtlänge aller Wasserkörper mit einem Einzugsgebiet größer 10 km2.
Die Festlegung der sehr guten Gewässerstrecken erfolgte nach den vom Bund vorgegebenen Kriterien. Diese Gewässerstrecken sollen durch Maßnahmen, wie Nutzungsbeschränkungen in ihrem derzeitigen „sehr guten Zustand" erhalten bleiben.
Bestimmte Gewässerabschnitte erfüllen als Folge von zum Teil nur geringfügigen anthropogenen Eingriffen bzw. Belastungen nicht die Kriterien für den sehr guten Zustand. Aufgrund ihrer wichtigen, meist über die eigentlichen Abschnittsgrenzen hinausgehenden ökologischen Funktion und Wirkung bzw. ihrer typspezifischen Seltenheit und Lage, sind sie dennoch von besonderer wasserwirtschaftlicher und gewässerökologischer Bedeutung. Die bestmögliche Erhaltung dieser Gewässerstrecken soll geprüft und durch die Festlegung von Maßnahmen, wie Nutzungseinschränkungen und Bewirtschaftungswidmungen sichergestellt werden. Im Rahmen der Prüfung sollen auch energiewirtschaftliche Aspekte beachtet werden. Bei der Auswahl dieser Gewässerabschnitte beabsichtigt das Land Steiermark nach folgenden Kriterien vorzugehen:
- Fließgewässerabschnitte bzw. Oberflächenwasserkörper, die Teil eines Natura 2000 Gebietes mit Schutzgut Fische sind. In diesen Gewässern sollen weitere Nutzungen, die negative Auswirkungen auf das Schutzgut haben würden, vermieden werden.
- große zusammenhängende, morphologisch weitgehend intakte Fließstrecken primär an Gewässern > 100 km2 EZG.
- für den regionalen Fremdenverkehr bedeutende Gewässerstrecken, die einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Tourismus in einer Region leisten.
Zustandsbeurteilung für das Grundwasser
Die Zustandsbeurteilung für das Grundwasser bezieht sich auf die Teilergebnisse, die jeweils für den mengenmäßigen und den chemischen Zustand eines Grundwasserkörpers ermittelt werden konnten.
Der gute mengenmäßige Zustand ist für alle steirischen Grundwasserkörper erreicht, dies bedeutet, dass bei einer Bilanzierung von Wasserentnahmen und Neubildungsraten eine mengenmäßige Beeinträchtigung der Grundwasserressource nicht gegeben ist.
Bezogen auf den chemischen Zustand zeigten die Auswertungen der vorhandenen Messergebnisse für die Periode 2007/2008, dass für die Grundwasserkörper „Leibnitzerfeld" und „Unteres Murtal" auf Basis der Ergebnisse des Parameters Nitrat ein Beobachtungsgebiet einzurichten ist. Für alle übrigen Grundwasserkörper in der Steiermark erscheint auf Basis der Messergebnisse 2007/2008 die Zielerreichung bis 2015 nicht gefährdet zu sein.
Maßnahmenprogramm Grundwasser
Nachdem bereits der gute mengenmäßige und gute chemische Zustand bei allen Grundwasserkörpern erreicht wird, sind vorerst keine bindenden Maßnahmenprogramme vorgesehen. Zur Sicherung der kommunalen Wasserversorgungen werden Neuausweisungen, sowie Erweiterungen und Adaptierungen von Schongebieten erforderliche sein (Schongebiete „Fluttendorf/Donnersdorf", „Nordöstliches Leibnitzerfeld", „Stadtgemeinde Bad Radkersburg", „Tiefengrundwasser"). Darüber hinaus soll durch ein freiwilliges Maßnahmenprogramm die Einhaltung des guten chemischen Zustandes der Grundwasserkörper sichergestellt werden. Als Maßnahmen in diesem Zusammenhang werden die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Umweltberatung, „N-min"-Messungen zur optimalen Düngebemessung, Teilnahme an ÖPUL Maßnahmen sowie qualitätsgesichertes Güllemanagement angeführt.
Aus qualitativer Sicht bedarf es jedenfalls weiterer Bemühungen, um den guten chemische Zustand bei den Porengrundwasserkörpern der Steiermark südlich von Graz bis Radkersburg dauerhaft zu erhalten, bzw. zu sichern. Bei witterungsbedingten Extremereignissen und örtlicher Konzentration der landwirtschaftlichen Nutzung kann es jedoch sein, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um dauerhaft die Genusstauglichkeit des Grundwassers sicherstellen zu können. Daher müssen diverse Regelungen wiederkehrend evaluiert und einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen werden. (Stand 2009)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im April 2009 wurde vom Bund der österreichweite Entwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes mit dem begleitenden Maßnahmenprogramm veröffentlicht. Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens konnten die Bürger innerhalb von 6 Monaten dazu Stellungnahmen abgeben. Neben der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundes wurde auch seitens des Landes Steiermark intensive Information über den steirischen Bereich des NGP vorgesehen. Die Information und Einbindung der steirischen Bevölkerung wurde dabei über 3 Säulen abgewickelt:
- Information und Beteiligung der Interessenvertretungen von unmittelbar durch Maßnahmen Betroffenen (Gemeinden, Landwirtschaft, Wasserkraftwerksbetreiber und NGO's) im Rahmen einer Informationsveranstaltung
- Information interessierter Bürger und durch Maßnahmen Betroffener sowie regionaler NGO's im Rahmen von drei einzugsgebietsbezogenen Regionalveranstaltungen
- Information und Kommunikation über das Internet. Der NGP mit dem Maßnahmenprogramm wurde auch über die Internetseite der Fachabteilung 19A www.wasserwirtschaft.steiermark.at zugänglich gemacht.
- Die Inhalte der Informationsveranstaltungen können hier heruntergeladen werden.
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung Ende Oktober 2009 wurden die Ergebnisse aller Bundesländer nochmals österreichweit vom Bund zusammengefasst. Der endgültige „Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan" mit dem Maßnahmenprogramm wurde schließlich am 30.03.2010 vom Bundesminister verordnet.