Wasserwirtschaftliche Planung
Unter Wasserwirtschaft wird die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser verstanden.
Definition: Wasserwirtschaft gem. DIN 4049 Hydrologie
Österreichischen Wassers.Die wasserwirtschaftliche Planung erfolgt in mittelbarer Bundesverwaltung, wobei dem Landeshauptmann bzw. den mit der Funktion des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes beauftragten Einrichtungen eine maßgebliche Funktion zukommt.
Die Aufgaben der wasserwirtschaftlichen Planung gemäß Wasserrechtsgesetz §55 werden vom Amt der Stmk. Landesregierung, FA19A -Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft, u.a. als Partei in allen wasserwirtschaftlich relevanten Bewilligungsverfahren, wahrgenommen. Weitere Aufgaben bestehen in der
- Koordinierung und Zusammenfassung wasserwirtschaftlicher Planungen
- Koordinierung und Erstellung wasserwirtschaftlicher Grundlagen und Konzepte
- Erstellung und Führung von wasserwirtschaftlichen Datenbanken
- Überwachung der wasserwirtschaftlichen Entwicklung
- Beratung von Gemeinden, Verbände, Genossenschaften und Privaten
Siehe auch
Verwaltung FA19A




