Aufgaben der wasserwirtschaftlichen Planung
Im Bereich der Wasserversorgung
- Koordinierung von Wasserversorgungsplanungen gemäß §55 Wasserrechtsgesetz unter Beachtung eines bestmöglichen Schutzes von Grundwasser
- Schaffung von Grundlagen zur Erstellung von Grundwasserschongebieten sowie Schutzgebietsabgrenzungen
- Erhebung und Darstellung des Standes der Wasserversorgung
- Beratung von Wasserverbänden, Gemeinden, Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften bei der Besorgung ihrer Aufgaben im Rahmen der Wasserversorgung
- Veröffentlichung gewonnener Erkenntnisse im Rahmen der Berichte der wasserwirtschaftlichen Planung
- Erkundung von Wasservorkommen
Im Bereich der Abwasserentsorgung
- Koordinierung von Abwasserentsorgungspalnungen gemäß §55 Wasserrechtsgesetz unter Beachtung eines bestmöglichen Schutzes von Grund- und Oberflächenwässern
- Erhebung und und Darstellung des siedlungswasserwirtschaftlichen Entsorgungszustandes
- Beurteilung von überregionalen Variantenuntersuchungen im Rahmen der Förderung von Abwasserentsorgungsanlagen gemäß Landesdurchführungsbestimmungen für die Siedlungswasserwirtschaft (LSW)
- Erprobung neuer und alternativer Entwicklung auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung und Klärschlammbehandlung (z.B. Pilotprojekte)
- Beratung von Abwasser- und Reinhalteverbänden, Gemeinden und Abwassergenossenschaften bei der Besorgung ihrer abwasserrelevanten Aufgaben (Publikationen)
Im Bereich der Oberflächengewässer
- Koordinierung von wasserwirtschaftlichen Planungen an Oberfächengewässern
- Erstellung von schutzwasserwirtschaftlichen Konzepten, Studien und Untersuchungen
- Ausweisung von Hochwasserüberflutungsgebieten (HQ30 gemäß §38 WRG, HQ100)
- Erhaltung natürlicher Hochwasserüberflutungsräume bzw. Schaffung künstlicher Rückhalteräume
- Wahrnehmung der Grundsätze des naturnahen Wasserbaues
- Wasserwirtschaftliche Beurteilung von Projekten auf dem Gebiet des Schutzwasserbaues, des landeskulturellen Wasserbaues und des Energiewasserbaues