EU-Förderungen für wasserwirtschaftliche Projekte
In der Europäischen Union ist bislang kein direktes Förderprogramm für die Wasserwirtschaft beschlossen worden. Das Thema Wasser ist jedoch ein wesentlicher Punkt der europäischen Umweltpolitik und finden sich Bezüge zur Erhaltung der nachhaltigen Nutzbarkeit in zahlreichen Rechtsinstrumenten der Union.
In etlichen EU-Förderprogrammen ist somit die Überprüfung der Programme und Projekte auf Konformität mit den Zielen der Europäischen Umweltpolitik wesentlicher Bestandteil für die
Beurteilung der Förderbarkeit. Projekte zur Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse sind auf breitester Basis möglich so ferne die entsprechenden Ziele der Förderprogramme und die zu beachtenden Umweltziele eingehalten werden. Grundsätzlich sieht die EU bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln eine Kofinanzierung mit unterschiedlichen Fördersätzen vor. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, Mittel anzusprechen. Die wesentliche Basis für Förderungen auf EU Ebene sind die
Strukturfonds, mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen. Ergänzt werden die Fördervoraussetzungen durch
nationale Rechtsgrundlagen zur Umsetzung dieser Programme.
Darüber hinaus können EU-weite Einzelprojekte sowohl direkt bei der EU als auch bei nationalen Förderstellen beantragt werden.
Die Steiermark hat sich in den letzten Jahren bemüht an Großprojekten zu beteiligen um den neuen Herausforderungen in Zusammenhang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie bestmöglich und kostengünstig gerecht zu werden. Insgesamt ist die Steiermark an EU-weiten Projekten beteiligt, die einen Umfang an Projektsummen von über 25 Mio. Euro haben. Mit einem nationalen Aufwand von 2.730.413 Euro, getragen von Bund und Land ist somit der Zugang zu den aktuellen Themen der Projekte bzw. die Umsetzung von Maßnahmen möglich geworden.



