Tätigkeitsbereich
Diesem Fachbereich obliegt die Erkundung und Erfassung von Wasservorkommen unter besonderer Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse.
- Erkundung und Erfassung von Grund- und Quellwasservorkommen
- Erstellung von Schutz- und Sanierungsprogrammen
- Erstellung von Konzepten für den Grundwasserschutz (Schutz- und Schongebiete) und für Sanierungsprogramme sowie für Verordnungen gemäß § 48 WRG
- Durchführung, Beauftragung, Sammlung und Evidenthaltung von Studien über Grundwasserressourcen inklusive des Betriebes von periodischen Grund-, Quellwasser- und Abflussbeobachtungsnetzen
- Fachliche (hydrogeologische) Beratung von Gemeinden, Wasserverbänden, und Wassergenossenschaften und Einzelpersonen
- Mitwirkung an der nationalen Umsetzung von wasserwirtschaftlich relevanten EU-Richtlinien inklusive
- Zusammenfassung und Erstellung von Berichten für den Bereich Wasserversorgung nach § 55a WRG
- Mitwirkung an Aufgaben des Landes nach § 55b WRG
- Mitwirkung bei der nationalen Umsetzung