Neue Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark für Maßnahmen der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung
Die Steiermärkische Landesregierung hat am 22.06.2011 für die Wasserversorgung neue und für die Abwasserentsorgung geänderte Förderungsrichtlinien für das Bundesland Steiermark beschlossen, die mit 01.05.2011 in Kraft getreten sind. Mit September 2011 wurden die dazu erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen. Förderungsanträge, die bis 30.04.2011 bei den zuständigen Dienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eingelangt sind, werden nach den bis dahin geltenden Bestimmungen behandelt.
Weiters werden die Formulare, Formblätter und sonstigen Behelfe angepasst werden. Bis zum Vorliegen der neuen Formulare können die bislang Gültigen weiter verwendet werden. Weitere Informationen können Sie bei Bedarf bei Ihrer zuständigen Baubezirksleitung bzw. bei dem für Ihren Bezirk zuständigen Referenten der Fachabteilung 19A erhalten.
Von der Fachabteilung 19A werden für Förderungswerber gezielte Informationen, insbesondere für folgende Bereiche, angeboten:
- Berechnung bei der durchschnittlichen Wasserverbrauchsgebühr pro m³ Wasser bzw. pro m³ Abwasser
- Kosten- und Leistungsrechnung für das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr für die Wasserversorgung oder die Abwasserentsorgung
- Finanzierungsnachweis unter Berücksichtigung des zur Landesförderung beantragten Projektes
Die Informationstermine sind freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Fachabteilung 19A, Stempfergasse 7, 8010 Graz, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vorgesehen. Zusätzliche Termine sind möglich.
Anmeldung unter: Fachabteilung 19A, DI Peter Rappold, +43 316 / 877-4152 bzw. +43 676 / 8666-4152, Zimmer 241, für Maßnahmen der Abwasserentsorgung und DI Dr. Thomas Zojer, +43 316 / 877-3692 bzw. +43 676 / 8666-3692, Zimmer 336, für Maßnahmen der Wasserversorgung.
Förderungsrichtlinien - Abwasserentsorgung
Förderungsrichtlinien - Wasserversorgung