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Verwaltung Öffentliches Wassergut

Leiter: Ing. Richard EXNER

 

Im Zuständigkeitsbereich dieses Referates liegt grundsätzlich die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes (gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Juli 1969, BGBl. Nr. 280).

Innerhalb dieses Rahmens sind nachstehende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Wahrnehmung eigentumsrechtlichen Belange
  2. Vertretung des Landeshauptmannes als Verwalter des ÖWG in Grundangelegenheiten vor Behörden und Gerichten
  3. Regelung der Inanspruchnahme des öffentlichen Wassergutes durch private und öffentliche Antragsteller
  4. Erstellung von Gestattungs- und Nutzungsverträgen
  5. Erfassung, Evidenthaltung und Sicherung des Gutsbestandes ÖWG
 
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