Verwaltung Öffentliches Wassergut
Leiter: Ing. Richard EXNER
Im Zuständigkeitsbereich dieses Referates liegt grundsätzlich die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes (gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Juli 1969, BGBl. Nr. 280).
Innerhalb dieses Rahmens sind nachstehende Aufgaben zu erfüllen:
- Wahrnehmung eigentumsrechtlichen Belange
- Vertretung des Landeshauptmannes als Verwalter des ÖWG in Grundangelegenheiten vor Behörden und Gerichten
- Regelung der Inanspruchnahme des öffentlichen Wassergutes durch private und öffentliche Antragsteller
- Erstellung von Gestattungs- und Nutzungsverträgen
- Erfassung, Evidenthaltung und Sicherung des Gutsbestandes ÖWG


